Gehören Arbeitsunfähigkeiten in die Personalakte?

Antwort

Ja, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehören in der Regel in die Personalakte eines Mitarbeiters. Diese Bescheinigungen dokumentieren die Zeiten, in denen ein Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte, und sind wichtig für die Personalverwaltung, insbesondere für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Es ist jedoch wichtig, dass die sensiblen Gesundheitsdaten vertraulich behandelt und nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

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