Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass meine Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall mit Fremdverschulden zurückgeht?

Antwort

Ja, du solltest deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall mit Fremdverschulden verursacht wurde. Das hat folgende Gründe: 1. **Regressansprüche**: Wenn ein Dritter (z. B. ein anderer Verkehrsteilnehmer) den Unfall verschuldet hat, kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des von ihm fortgezahlten Arbeitsentgelts vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zurückfordern (§ 6 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). 2. **Meldepflicht**: Du bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 EFZG). Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist es sinnvoll, auch die Umstände (Unfall, Fremdverschulden) zu nennen, damit der Arbeitgeber seine Rechte wahren kann. 3. **Unfallanzeige**: Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall (auf dem Weg zur Arbeit) muss der Arbeitgeber zudem eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft machen. **Fazit:** Du bist zwar nicht verpflichtet, alle Details preiszugeben, aber der Hinweis auf einen Unfall mit Fremdverschulden ist wichtig, damit dein Arbeitgeber ggf. Regressansprüche geltend machen kann. Am besten informierst du ihn kurz über den Unfall und das Fremdverschulden. Weitere Details kann dein Arbeitgeber dann ggf. bei dir erfragen.

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