Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) darf eine Urlaubsabgeltung (also die Auszahlung von Urlaubstagen) nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann. Während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ruht der Urlaubsanspruch, das heißt, der Urlaub kann nicht genommen und auch nicht ausgezahlt werden. Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch Resturlaub besteht, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, ist eine Auszahlung möglich. **Wichtige Hinweise:** - Urlaub während einer AU zu gewähren oder auszuzahlen, ist nicht zulässig. - Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und fortbestehender Krankheit kann der Resturlaub ausgezahlt werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Urlaub/urlaub.html). **Fazit:** Eine Auszahlung von Urlaub während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit ist nicht erlaubt. Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht genommener Urlaub abgegolten werden.
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Ja, du solltest deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall mit Fremdverschulden verursacht wurde. Das hat folgende Gründe: 1. **Regressansprüche**:... [mehr]