Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) kann grundsätzlich für maximal **zwölf Monate** unterbrochen werden. Das bedeutet... [mehr]
Wenn du ein Sabbatical planst, ist es wichtig, deine Krankenversicherung zu klären. Hier sind einige Punkte, die du beachten solltest: 1. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: Wenn du in der GKV versichert bist, bleibt dein Versicherungsschutz in der Regel bestehen, solange du weiterhin Beiträge zahlst. Informiere deine Krankenkasse über dein Sabbatical, um sicherzustellen, dass du während dieser Zeit versichert bist. 2. **Private Krankenversicherung (PKV)**: Bei einer PKV kann es komplizierter sein. Du solltest dich direkt mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, um zu klären, ob und wie dein Versicherungsschutz während des Sabbaticals aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise musst du einen speziellen Tarif wählen oder die Beiträge anpassen. 3. **Auslandskrankenversicherung**: Wenn du während deines Sabbaticals ins Ausland gehst, ist es ratsam, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da die gesetzliche oder private Krankenversicherung möglicherweise nicht alle Kosten im Ausland abdeckt. 4. **Beitragszahlungen**: Achte darauf, dass du während deines Sabbaticals weiterhin die notwendigen Beiträge zahlst, um deinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse oder dem Versicherungsanbieter in Verbindung zu setzen, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass du während deines Sabbaticals ausreichend versichert bist.
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) kann grundsätzlich für maximal **zwölf Monate** unterbrochen werden. Das bedeutet... [mehr]
Sprachkursstudierende, die in Deutschland einen Sprachkurs besuchen und nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, unterliegen in der Regel **nicht** der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht f... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]