Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]
Wenn du 600 Euro im Midijob (sozialversicherungspflichtig) und 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit verdienst, gilt Folgendes: **Krankenversicherung:** - Im Midijob (520,01 – 2.000 Euro, Stand 2024) bist du grundsätzlich über den Arbeitgeber pflichtversichert. - Die selbstständige Tätigkeit ist in diesem Fall **nebenberuflich**, solange der Zeitaufwand und das Einkommen aus dem Midijob überwiegen. - Du musst dich **nicht** selbst krankenversichern, solange der Midijob deine Hauptbeschäftigung ist und die Selbstständigkeit klar nebenberuflich bleibt. **Wichtig:** - Die Krankenkasse prüft, ob die Selbstständigkeit wirklich nebenberuflich ist (Zeitaufwand, Einkommen, Arbeitszeiten). - Wenn die Selbstständigkeit zum Haupterwerb wird (z. B. mehr Einkommen oder mehr Zeitaufwand als im Midijob), musst du dich selbst versichern. **Fazit:** Mit 600 Euro im Midijob und 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit bist du in der Regel weiterhin über den Midijob krankenversichert und musst dich nicht selbst versichern. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit deiner Krankenkasse, um die individuelle Situation zu klären. Weitere Infos findest du z. B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/midijob) oder deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliedschaft/selbststaendig-und-versicherungspflichtig-2008432).
Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]