Ist GKV Familienversicherung während Wartesemester möglich?

Antwort

Ja, die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist während der Wartesemester grundsätzlich möglich, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: 1. **Alter**: Du darfst das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei einem freiwilligen sozialen Jahr, kann sich diese Altersgrenze um die Dauer des Dienstes, maximal jedoch um 12 Monate, erhöhen. 2. **Einkommen**: Dein monatliches Gesamteinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt derzeit bei 485 Euro (Stand 2023) im Monat. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro. 3. **Versicherungsstatus der Eltern**: Mindestens ein Elternteil muss in der GKV versichert sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du während der Wartesemester in der Familienversicherung bleiben. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse zu informieren, um sicherzustellen, dass alle individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

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