Wo trage ich in der Steuererklärung für Pensionäre die Werbungskosten ein?

Antwort

In der Steuererklärung für Pensionäre trägst du die Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ein. Dort gibt es einen Abschnitt für Werbungskosten, in dem du die entsprechenden Ausgaben angeben kannst. Achte darauf, alle Belege und Nachweise für deine Werbungskosten aufzubewahren, da das Finanzamt diese gegebenenfalls anfordern kann.

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