Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Der Unterschied in der steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und einem Homeoffice-Arbeitsplatz als Angestellter liegt in den spezifischen Voraussetzungen und Abzugsmöglichkeiten. 1. **Häusliches Arbeitszimmer**: - Ein häusliches Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. - Die Kosten für das Arbeitszimmer (z.B. Miete, Nebenkosten, Renovierung) können in voller Höhe abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt wird. - Wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, können die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag (aktuell 1.250 Euro pro Jahr) abgesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 2. **Homeoffice-Arbeitsplatz**: - Bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich oft um eine flexible Arbeitsweise, bei der der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, ohne dass ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. - Hier können Arbeitnehmer pauschale Abzüge für die Arbeit im Homeoffice geltend machen, die in der Regel einfacher zu handhaben sind. Aktuell können bis zu 600 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden, ohne dass ein separates Arbeitszimmer nachgewiesen werden muss. - Die Abzüge sind jedoch begrenzt und gelten nur für die Tage, an denen tatsächlich im Homeoffice gearbeitet wurde. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Geltendmachung für ein häusliches Arbeitszimmer umfangreicher und strenger geregelt ist, während das Homeoffice flexiblere Abzugsmöglichkeiten bietet, jedoch in der Höhe begrenzt ist.
Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]
Ein Rentner kann ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich auch dann steuerlich absetzen, wenn er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tä... [mehr]
Unterhaltzahlungen an ein Kind können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. In Deutschland können Eltern für ein volljähriges Kind, das sich in einer Ausbil... [mehr]