Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Ja, du kannst deine Steuererklärung nachträglich ändern und zusätzliche Werbungskosten angeben. Dies ist möglich, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass du innerhalb der Einspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids beträgt, Einspruch einlegen kannst. Falls der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO) beantragen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden oder direkt beim Finanzamt nachzufragen.
Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]