Für essbare Schneebälle (z. B. das bekannte Gebäck aus Mürbeteig oder Brandteig, oft mit Puderzucker bestäubt) gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz... [mehr]
Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sind in Deutschland in der Regel als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und genießen daher bestimmte steuerliche Privilegien. Grundsätzlich sind sie von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, soweit sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Bezüglich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) gilt: - **Vorsteuerabzug:** Die Kirche kann – wie andere gemeinnützige Organisationen auch – nur dann Vorsteuer (also die gezahlte Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen) abziehen, wenn sie selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält, die der Umsatzsteuer unterliegen (z.B. Buchläden, Verlagswesen, kirchliche Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern). - **Nichtwirtschaftlicher Bereich:** Für den überwiegenden Teil der kirchlichen Tätigkeiten (Gottesdienste, Seelsorge, karitative Arbeit) fällt keine Umsatzsteuer an, da diese Tätigkeiten nicht als wirtschaftliche Leistungen gelten. In diesem Bereich kann die Kirche keine Vorsteuer abziehen. - **Sonderregelungen:** Es gibt spezielle Regelungen für gemeinnützige Organisationen, die auch für Kirchen gelten können, etwa bei Zweckbetrieben oder bei der Vermietung von Immobilien. **Fazit:** Die Kirche kann Mehrwertsteuer (Vorsteuer) nur dann absetzen, wenn sie selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Für den Großteil ihrer Tätigkeiten ist das jedoch nicht der Fall. Weitere Informationen findest du beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei der [Evangelischen Kirche in Deutschland](https://www.ekd.de/finanzen-und-steuern-10913.htm).
Für essbare Schneebälle (z. B. das bekannte Gebäck aus Mürbeteig oder Brandteig, oft mit Puderzucker bestäubt) gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz... [mehr]
In Deutschland unterliegen Eiswürfel dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %. Sie gelten als „sonstige Lebensmittelzubereitungen“ und nicht als Grundnahrungsmittel, für di... [mehr]
Getränke sind in Deutschland grundsätzlich **nicht** von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ausgenommen. Im Gegenteil: Für viele Getränke gilt sogar der reguläre Mehrwertsteuer... [mehr]
Die Mehrwertsteuersenkung in Deutschland bezieht sich in der Regel auf Speisen, nicht aber auf Getränke. Das bedeutet: In Restaurants und Cafés gilt der ermäßigte Mehrwertsteuer... [mehr]
Ja, ärztliche Gutachten sind in Deutschland in der Regel von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit. Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Umsätze aus der Tätigkeit... [mehr]
Die Kosten für den Johanniter-Hausnotruf können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG geltend gemacht... [mehr]
Nein, die eigenen Beerdigungskosten können in Deutschland grundsätzlich nicht steuerlich abgesetzt werden. Steuerlich absetzbar sind Beerdigungskosten nur für Erben oder Unterhaltspflic... [mehr]
Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) kannst du in Deutschland steuerlich geltend machen. Sie zählen zu den sogenannten „Sonderausgaben“ und werden im Rahmen der Ei... [mehr]
Ob Avalzinsen der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) unterliegen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab: **Avalzinsen** sind Entgelte, die Banken für die Übernahme einer Bürgschaft oder G... [mehr]
Bei einer Lieferung eines Rohstoffs von einer deutschen Firma an eine belgische Firma, der in Belgien verzollt und eingelagert wird, handelt es sich um eine sogenannte **Ausfuhrlieferung** aus Sicht d... [mehr]