Ja, bei der Spekulationsgewinnsteuer (korrekt: Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) gibt es eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgesc... [mehr]
Ja, in Österreich gibt es eine Freigrenze bei der Spekulationsgewinnsteuer (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte). Diese Freigrenze beträgt **440 Euro pro Jahr** (§ 30 Abs 2 EStG). Das bedeutet: Liegt der gesamte Spekulationsgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Verkauf von Wertpapieren, Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist, Kryptowährungen) innerhalb eines Kalenderjahres unter 440 Euro, bleibt dieser steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/spekulationsgeschaefte.html
Ja, bei der Spekulationsgewinnsteuer (korrekt: Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) gibt es eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgesc... [mehr]
In Deutschland gibt es keine feste Mindestgrenze für Einnahmen, ab der du diese bei der Steuererklärung angeben musst. Grundsätzlich gilt: **Alle Einkünfte sind anzugeben**, unabh&... [mehr]
Ja, in Deutschland gibt es eine Freigrenze für private Verkäufe und Dienstleistungen. Wenn du gelegentlich private Gegenstände verkaufst, die du selbst genutzt hast, bleibt der Gewinn b... [mehr]