Gibt es in Österreich eine Freigrenze bei der Spekulationsgewinnsteuer?

Antwort

Ja, in Österreich gibt es eine Freigrenze bei der Spekulationsgewinnsteuer (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte). Diese Freigrenze beträgt **440 Euro pro Jahr** (§ 30 Abs 2 EStG). Das bedeutet: Liegt der gesamte Spekulationsgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Verkauf von Wertpapieren, Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist, Kryptowährungen) innerhalb eines Kalenderjahres unter 440 Euro, bleibt dieser steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des österreichischen Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/spekulationsgeschaefte.html

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