Wie wird ein Firmenwagen Elektrofahrzeug versteuert?

Antwort

Die Versteuerung von Firmenwagen, insbesondere Elektrofahrzeugen, unterliegt in Deutschland bestimmten Regelungen. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeugs als Firmenwagen wird in der Regel die 1%-Regelung angewendet, die den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Fahrzeugs ermittelt. Für Elektrofahrzeuge gibt es jedoch einige steuerliche Vorteile: 1. **Geringerer geldwerter Vorteil**: Der geldwerte Vorteil für Elektrofahrzeuge wird nur mit 0,5% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert, wenn das Fahrzeug einen Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro hat. Bei Fahrzeugen über diesem Preis wird der Betrag für den übersteigenden Teil mit 1% versteuert. 2. **Steuerbefreiung**: Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie erstmals zugelassen wurden. 3. **Investitionsförderung**: Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen beantragen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die spezifischen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, da diese je nach individueller Situation variieren können.

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