Wie können deutsche Unternehmen die in der Schweiz angefallene Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?

Antwort

Um die in der Schweiz angefallene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als deutsches Unternehmen zurückzuholen, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Prüfung der Berechtigung**: Stelle sicher, dass du als ausländisches Unternehmen berechtigt bist, die EUSt zurückzufordern. In der Regel müssen Unternehmen, die in der Schweiz keine Niederlassung haben, die Rückerstattung über das Schweizer Steueramt beantragen. 2. **Dokumentation sammeln**: Halte alle relevanten Dokumente bereit, wie z.B. Rechnungen, Zollanmeldungen und Zahlungsbelege, die die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer belegen. 3. **Antrag auf Rückerstattung**: Reiche einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer beim zuständigen Schweizer Steueramt ein. Dies kann in der Regel online oder schriftlich erfolgen. Achte darauf, die Fristen für die Antragstellung einzuhalten. 4. **Formulare ausfüllen**: Fülle die erforderlichen Formulare aus, die in der Regel Informationen über dein Unternehmen, die gezahlte Steuer und die Gründe für die Rückforderung enthalten. 5. **Warten auf die Bearbeitung**: Nach Einreichung des Antrags wird dieser vom Steueramt geprüft. Die Bearbeitungszeit kann variieren. 6. **Erhalt der Rückerstattung**: Wenn der Antrag genehmigt wird, erhältst du die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer auf das angegebene Konto. Es kann hilfreich sein, sich von einem Steuerberater oder einem Experten für internationales Steuerrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

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