Welcher MwSt-Satz gilt für das Zerlegen von Fleisch in der Schweiz?

Antwort

Das Zerlegen von Fleisch gilt in der Schweiz als eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Solche Dienstleistungen unterliegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 8,1 % (Stand 2024). Nur der Verkauf von Lebensmitteln selbst (z. B. Fleisch) unterliegt dem reduzierten Satz von 2,6 %. Dienstleistungen wie das Zerlegen, Zuschneiden oder Portionieren werden jedoch mit dem Normalsatz besteuert. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/steuersaetze.html

Kategorie: Steuern Tags: MwSt Fleisch Schweiz
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