Die sieben Einkunftsarten

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Die sieben Einkunftsarten nach dem deutschen Einkommensteuergesetz sind: 1. **Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft**: Einnahmen aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern. 2. **Einkünfte aus Gewerbebetrieb**: Gewinne aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit, z.B. von Unternehmen. 3. **Einkünfte aus selbstständiger Arbeit**: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, wie z.B. von Ärzten, Anwälten oder Künstlern. 4. **Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit**: Löhne und Gehälter aus einem Arbeitsverhältnis. 5. **Einkünfte aus Kapitalvermögen**: Erträge aus Geldanlagen, wie Zinsen und Dividenden. 6. **Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung**: Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 7. **Sonstige Einkünfte**: Dazu gehören verschiedene Einkünfte, die nicht in die anderen Kategorien fallen, wie z.B. Renten oder bestimmte einmalige Zahlungen. Diese Einkunftsarten bilden die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland.

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