Gilt bei der Abschreibung von bis zu 800 € für das Homeoffice bei nichtselbstständiger Tätigkeit der brutto oder netto Betrag?

Antwort

Bei der Abschreibung von Anschaffungen für das Homeoffice gilt der Nettobetrag. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer (MwSt) nicht in die 800 € Grenze einbezogen wird, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du den Bruttobetrag ansetzen. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um die individuelle Situation zu klären.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wirken Werbungskostenpauschale und Homeofficepauschale zusammen steuermindernd?

Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]

Über wie viele Jahre kann ein 13 Jahre alter PKW bei einer Firma abgeschrieben werden?

Ein 13 Jahre alter PKW kann bei einer Firma in Deutschland in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für PKW beträgt diese laut amtlicher AfA-Ta... [mehr]

Darf eine steuerlich abgeschriebene landwirtschaftliche Halle für Maschinen, Werkstatt und teilweise als Leerfläche genutzt werden?

Ja, in einer landwirtschaftlichen Halle, die steuerlich abgeschrieben wird, dürfen grundsätzlich Maschinen abgestellt werden, eine Werkstatt eingerichtet sein und die Halle darf auch teilwei... [mehr]

Kann ich als Kleinunternehmer die Anschaffungskosten eines Laptops in der Einnahmenüberschussrechnung über ein Jahr monatlich abschreiben?

Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]

Einfuhrumsatzsteuer 19% auf 789,90€?

Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf 789,90 € beträgt 149,10 €. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Einfuhrumsatzsteuer = 789,90 € * 0,19 = 149,10 €.

Was ist die AfA-Tabelle?

Die AfA-Tabelle, kurz für "Absetzung für Abnutzung", ist ein wichtiges Instrument in der Buchführung und Steuerberechnung in Deutschland. Sie gibt vor, wie die Abnutzung von A... [mehr]