Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf 789,90 € beträgt 149,10 €. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Einfuhrumsatzsteuer = 789,90 € * 0,19 = 149,10 €.
Bei der Abschreibung von Anschaffungen für das Homeoffice gilt der Nettobetrag. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer (MwSt) nicht in die 800 € Grenze einbezogen wird, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du den Bruttobetrag ansetzen. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um die individuelle Situation zu klären.
Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf 789,90 € beträgt 149,10 €. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Einfuhrumsatzsteuer = 789,90 € * 0,19 = 149,10 €.
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Die Abschreibungsdauer für einen PKW, der von Arbeitnehmer genutzt wird und Kfz-Nutzung mittels Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, beträgt in der Regel sechs Jahre. Dies gilt für die li... [mehr]
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