Wenn ein gewerblich genutztes E-Auto im ersten Jahr zu 75 % abgeschrieben wurde (zum Beispiel durch die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung oder Sonderabschreibungen), ist ein Verkauf grunds&... [mehr]
Bei der Abschreibung von Anschaffungen für das Homeoffice gilt der Nettobetrag. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer (MwSt) nicht in die 800 € Grenze einbezogen wird, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du den Bruttobetrag ansetzen. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um die individuelle Situation zu klären.
Wenn ein gewerblich genutztes E-Auto im ersten Jahr zu 75 % abgeschrieben wurde (zum Beispiel durch die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung oder Sonderabschreibungen), ist ein Verkauf grunds&... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]
Ein 13 Jahre alter PKW kann bei einer Firma in Deutschland in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für PKW beträgt diese laut amtlicher AfA-Ta... [mehr]
Ja, in einer landwirtschaftlichen Halle, die steuerlich abgeschrieben wird, dürfen grundsätzlich Maschinen abgestellt werden, eine Werkstatt eingerichtet sein und die Halle darf auch teilwei... [mehr]
Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]
Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf 789,90 € beträgt 149,10 €. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Einfuhrumsatzsteuer = 789,90 € * 0,19 = 149,10 €.