Ja, der Satz „Das war mein Fehler. Ich habe mich leider verguckt.“ ist korrektes Deutsch. Umgangssprachlich bedeutet „sich vergucken“ in diesem Zusammenhang, dass du dich geirr... [mehr]
Der Begriff "Prädikat" bezieht sich in der Grammatik auf den Teil eines Satzes, der eine Aussage über das Subjekt macht. Es umfasst in der Regel das Verb und alle dazugehörigen Ergänzungen. Zum Beispiel in dem Satz "Der Hund bellt" ist "bellt" das Prädikat. "Prädikativ" hingegen bezieht sich auf eine spezielle Art von Ergänzung, die dasjekt oder das Objekt näher beschreibt, oft in Verbindung mit einem Kopulaverb wie "sein". Ein prädikativer Ausdruck kann ein Adjektiv oder ein Substantiv sein, das eine Eigenschaft oder einen Zustand beschreibt. Zum Beispiel in dem Satz "Der Hund ist groß" ist "groß" ein prädikativer Ausdruck, der das Subjekt "der Hund" näher beschreibt. Zusammengefasst: Das Prädikat ist der verbale Teil des Satzes, während das Prädikativ eine spezifische Ergänzung ist, die das Subjekt oder Objekt beschreibt.
Ja, der Satz „Das war mein Fehler. Ich habe mich leider verguckt.“ ist korrektes Deutsch. Umgangssprachlich bedeutet „sich vergucken“ in diesem Zusammenhang, dass du dich geirr... [mehr]
Ja, der Satz „Das war mein Fehler. Ich habe das Kalenderblatt verrückt.“ ist korrektes Deutsch. Die Formulierung ist grammatikalisch richtig und verständlich. Allerdings kann &... [mehr]
Der Trauerspruch „Wir sind traurig, was wir verloren, und dankbar, was wir hatten“ ist grammatikalisch korrekt, aber stilistisch nicht optimal, wenn es um eine verstorbene Person geht. Das... [mehr]
Der Satz ist grammatikalisch nicht ganz korrekt, da er aus zwei Hauptsätzen besteht, die nur durch ein Komma getrennt sind (Komma-Fehler, auch „Komma-Fehler bei Satzverbindung“ genann... [mehr]
Der Satz ist verständlich, aber stilistisch und grammatikalisch lässt er sich noch etwas verbessern. Korrekt und flüssig wäre zum Beispiel: „Zu meinen Fähigkeiten z&aum... [mehr]
Das richtige Genus ist **der Kündigungsschutz**. Das Wort „Schutz“ ist maskulin, daher heißt es: **der Kündigungsschutz**.
Ja, die Wortstellung in dem Satz "I only wanted to explain the situation to you" ist korrekt. Das Wort "only" steht hier richtig vor dem Verb "wanted" und betont, dass da... [mehr]
Der Satz ist fast korrekt, aber stilistisch und grammatikalisch gibt es kleine Verbesserungsmöglichkeiten: 1. Der Gedankenstrich (—) sollte durch ein Komma oder einen Doppelpunkt ersetzt w... [mehr]
Fast korrekt, aber es gibt einen kleinen Fehler: Das Wort „Erklärung“ sollte nur am Anfang großgeschrieben werden, wenn es am Satzanfang steht oder ein Substantiv im normalen Sa... [mehr]
Ja, die weibliche Form von „der Zeuge“ ist „die Zeugin“.