Was sind öffentliche Träger nach SGB 8?

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Öffentliche Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, sind Institutionen und Einrichtungen, die in der Verantwortung des Staates oder der Kommunen stehen. Dazu gehören: 1. **Bund**: Der Bund hat eine übergeordnete Verantwortung für die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe. 2. **Länder**: Die einzelnen Bundesländer sind für die Ausführung und Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene zuständig. 3. **Kommunen**: Die Kommunen (Städte und Gemeinden) sind die wichtigsten Träger der Jugendhilfe vor Ort und bieten direkt Dienstleistungen an. Diese öffentlichen Träger sind verpflichtet, die in SGB VIII festgelegten Leistungen und Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien bereitzustellen, um deren Entwicklung zu fördern und sie in ihrer Erziehung zu unterstützen.

Kategorie: Soziales Tags: Öffentlich Träger SGB
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