Können zwei Erwachsene, von denen einer ein Einkommen hat, der andere nicht, eine Bedarfsgemeinschaft sein?

Antwort

Ja, zwei Erwachsene können eine Bedarfsgemeinschaft bilden, auch wenn nur einer von ihnen ein Einkommen hat. In Deutschland wird eine Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) definiert. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel: 1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, 2. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, 3. Eltern und ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben. Wenn zwei Erwachsene in einer Partnerschaft zusammenleben, wird davon ausgegangen, dass sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Das Einkommen des einen Partners wird daher bei der Berechnung der Leistungen für den anderen Partner berücksichtigt.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann man Arbeitslosengeld beziehen, wenn der Mann gut verdient?

Ob du Arbeitslosengeld beziehen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie von den Regelungen in deinem Land. In Deutschland be... [mehr]

Ein Nachteil eines FSJ?

Ein Nachteil eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) kann sein, dass die finanzielle Vergütung oft gering ist. Viele FSJ-Stellen bieten nur ein Taschengeld, das nicht ausreicht, um die Lebenshal... [mehr]

Welche Einkommensarten gibt es im SGB XII?

Im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt, die bei der Berechnung von Sozialleistungen relevant sind. Dazu gehören: 1. **Einkommen aus Erwerbst&au... [mehr]

Wie viel wird beim Bürgergeld angerechnet, wenn mein Partner 1200 netto im Monat hat?

Beim Bürgergeld wird das Einkommen des Partners angerechnet, wobei ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat für das Einkommen gilt. Das bedeutet, dass von den 1200 Euro netto 100 Euro nicht ang... [mehr]