Können zwei Erwachsene, von denen einer ein Einkommen hat, der andere nicht, eine Bedarfsgemeinschaft sein?

Antwort

Ja, zwei Erwachsene können eine Bedarfsgemeinschaft bilden, auch wenn nur einer von ihnen ein Einkommen hat. In Deutschland wird eine Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) definiert. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel: 1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, 2. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, 3. Eltern und ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben. Wenn zwei Erwachsene in einer Partnerschaft zusammenleben, wird davon ausgegangen, dass sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Das Einkommen des einen Partners wird daher bei der Berechnung der Leistungen für den anderen Partner berücksichtigt.

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