Werden 10 Jahre Berücksichtigungszeiten pro Kind auch mit Entgeltpunkten bewertet?

Antwort

Ja, Berücksichtigungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, aber sie werden nicht direkt mit Entgeltpunkten bewertet. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten, in denen du Kinder erzogen hast oder Angehörige gepflegt hast, und sie können sich positiv auf deine Rentenansprüche auswirken, indem sie Lücken im Versicherungsverlauf schließen und die Wartezeit für bestimmte Rentenarten erfüllen. Allerdings gibt es auch Kindererziehungszeiten, die direkt mit Entgeltpunkten bewertet werden. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, erhältst du in den ersten drei Lebensjahren des Kindes pro Jahr einen Entgeltpunkt. Für Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, gibt es für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes pro Jahr einen Entgeltpunkt. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).

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