Fällt der Abschlag geringer aus, wenn ich 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe statt 35 Jahren?

Antwort

Ja, das ist richtig. In der Regel gilt, dass je länger in die Rentenversicherung einst, desto geringer der Abschlag ausfällt, wenn du vor dem regulären Rentenalter in Rente gehst. Bei einer längeren Beitragszeit von 45 Jahren im Vergleich zu 35 Jahren hast du in der Regel Anspruch auf eine höhere Rente und der Abschlag wird entsprechend geringer ausfallen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungen bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.

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