Kann ich als Jahrgang 1961 nach Eigenkündigung Arbeitslosengeld beantragen und anschließend mit 0,3% Abschlag in Rente gehen?

Antwort

Dein Plan ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Kündigung und Arbeitslosengeld**: Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen für das Arbeitslosengeld I, weil du die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer verkürzt sich. 2. **Anspruch auf Arbeitslosengeld**: Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Die Höhe und Dauer richten sich nach deinem Alter und den Beitragszeiten. 3. **Rente mit Abschlag**: Du kannst mit 63 Jahren (bei Jahrgang 1961) die „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, den du vor der Regelaltersgrenze (66 Jahre und 6 Monate) in Rente gehst. Gehst du z. B. mit 63, sind das 42 Monate x 0,3 % = 12,6 % Abschlag. 4. **Kombination Arbeitslosengeld und Rente**: Du kannst nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die vorgezogene Altersrente wechseln. Beachte aber, dass du während des Bezugs von Arbeitslosengeld weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst und Vermittlungsbemühungen nachweisen musst. **Wichtige Hinweise:** - Die Agentur für Arbeit prüft, ob du tatsächlich arbeitslos bist und nicht nur „überbrückst“ bis zur Rente. - Es gibt Sonderregelungen, wenn der Arbeitgeber kündigt oder ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen wird. - Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit ist dringend zu empfehlen, um finanzielle Nachteile und Sperrzeiten zu vermeiden. **Weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung – Altersrente für langjährig Versicherte](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/altersrente-langjaehrig-versicherte.html) - [Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld) Fazit: Dein Plan ist möglich, aber mit Nachteilen (Sperrzeit, Abschläge) verbunden. Eine individuelle Beratung ist ratsam.

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