Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

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In Deutschland hast du in der Regel drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem du die Kündigung erhalten hast. Innerhalb dieser drei Wochen musst du eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wenn du diese Frist versäumst, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie möglicherweise unwirksam war.

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