Im Kern ja – aber die Aussage ist zu verkürzt. Entscheidend für die Arbeitnehmereigenschaft ist nicht nur Weisungsgebundenheit und Eingliederung, sondern eine Gesamtbetrachtung, ob jem...
Sind alle Personen, die aufgrund eines Dienstvertrags tätig sind, Arbeitnehmer/innen?
Antwort vom**Nein. Wer aufgrund eines Dienstvertrags arbeitet, ist nicht automatisch Arbeitnehmer. Entscheidend ist nicht der Vertragsname, sondern ob die Person persönlich abhängig und weisungsgebunden arbeitet.** Ein Dienstvertrag ist zunächst nur die rechtliche Form, dass jemand eine Tätigkeit gegen Vergütung schuldet. Darunter fallen sowohl Arbeitsverträge als auch freie Dienstverträge. Arbeitnehmer ist nur, wer in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist und zu Ort, Zeit und Art der Arbeit Weisungen befolgen muss. Wer seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten kann, ist trotz Dienstvertrag meist kein Arbeitnehmer. ## Der entscheidende Unterschied Ein **Arbeitsvertrag** ist ein spezieller Dienstvertrag. Das heißt: - **jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer arbeitet aufgrund eines Dienstvertrags** - aber **nicht jede Person mit Dienstvertrag ist Arbeitnehmer/in** Typische Gegenbeispiele sind: - freie Mitarbeiter - viele Berater - Lehrbeauftragte - manche Honorarkräfte ## Praktische Folge Der Unterschied ist wichtig, weil nur Arbeitnehmer den vollen arbeitsrechtlichen Schutz haben, etwa bei: - Kündigungsschutz - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Urlaub - Mitbestimmung Maßgeblich ist nach deutschem Recht vor allem die tatsächliche Durchführung des Vertrags, nicht die Überschrift. Das stellt auch [§ 611a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html) klar. Kurz gesagt: **Die Aussage ist falsch. Richtig wäre: Nicht alle Personen mit Dienstvertrag sind Arbeitnehmer, aber jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag.**
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