Darf ein deutsches Unternehmen von einem französischen Bewerber eine Geburtsurkunde verlangen?

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**Eine Geburtsurkunde schon im Bewerbungsverfahren innerhalb von 3 Tagen zu verlangen, ist in der Regel nicht normal und oft auch nicht erforderlich. Der Bewerber muss so ein Dokument nicht vorschnell schicken, sondern sollte zuerst schriftlich nach dem konkreten Zweck und der Rechtsgrundlage fragen.** ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html)) ## Entscheidend ist der Zeitpunkt Bei einer Bewerbung darf ein Arbeitgeber nur Daten verlangen, die für die Entscheidung über die Einstellung wirklich erforderlich sind. Genau darauf stellt der Beschäftigtendatenschutz ab. Eine Geburtsurkunde enthält deutlich mehr Informationen als für eine normale Bewerbung nötig sind, etwa Angaben zu Eltern oder Geburtsort. Für die reine Eignungsprüfung ist das meist überzogen. ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html)) Anders kann es **nach einer konkreten Einstellungszusage** sein, wenn das Unternehmen Identität, Staatsangehörigkeit oder Personaldaten für den Arbeitsvertrag prüfen muss. Aber selbst dann ist oft ein Ausweis oder Reisepass naheliegender als eine Geburtsurkunde. Der wichtige Unterschied ist also: **vor Auswahlentscheidung meist problematisch, nach Zusage eher prüfbar.** ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html)) ## Was er jetzt praktisch tun sollte Er sollte **nicht einfach ablehnen und auch nicht ungeprüft senden**, sondern knapp und sachlich antworten: - um welchen Zweck es genau geht, - warum dafür eine Geburtsurkunde erforderlich sein soll, - ob stattdessen Reisepass oder Personalausweis genügt, - ob die Anforderung erst nach einer Einstellungszusage erfüllt werden kann. Eine sinnvolle Formulierung ist: „Ich bitte um Mitteilung, zu welchem konkreten Zweck im laufenden Bewerbungsverfahren eine Geburtsurkunde benötigt wird und auf welcher Grundlage diese erforderlich ist. Falls es nur um die Identitätsprüfung geht, kann ich stattdessen meinen Reisepass vorlegen.“ ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html)) ## Wenn die Firma wirklich auf der Geburtsurkunde besteht Ist der Bewerber Franzose, kann eine französische Geburtsurkunde in Deutschland grundsätzlich als öffentliche Urkunde verwendet werden. Innerhalb der EU gilt seit dem 16. Februar 2019: Für solche Urkunden ist grundsätzlich **keine Apostille** mehr nötig. Außerdem kann ein **mehrsprachiges Standardformular** helfen, damit keine Übersetzung verlangt wird. ([e-justice.europa.eu](https://e-justice.europa.eu/topics/your-rights/public-documents_en)) Das ist der Punkt, den viele Antworten im Netz auslassen: Das Hauptproblem ist hier oft **nicht die Beschaffung**, sondern ob die Forderung im Bewerbungsstadium überhaupt berechtigt ist. Erst wenn der Zweck nachvollziehbar ist, lohnt sich die Beschaffung der Urkunde. ([e-justice.europa.eu](https://e-justice.europa.eu/topics/your-rights/public-documents_en)) ## Klare Einordnung Wenn es nur um eine normale Bewerbung geht, ist die Forderung nach einer Geburtsurkunde eher ein Warnsignal für ein unsauberes Verfahren. Wenn es bereits um die finale Einstellung geht, sollte der Bewerber eine Begründung verlangen und zunächst ein milderes Dokument wie den Pass anbieten. ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html))

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