Darf ich während einer Krankschreibung Bildungsurlaub machen?

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**Nein – während einer Krankschreibung solltest du grundsätzlich keinen Bildungsurlaub antreten, wenn du wegen der Krankheit an der Maßnahme nicht teilnehmen kannst; dann „verbraucht“ die Krankheit den Bildungsurlaub nicht, sondern die Ausfalltage sind bei Nachweis meist nicht anzurechnen.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) ## Entscheidend ist nicht das Wort „Krankschreibung“, sondern deine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit Eine AU bedeutet rechtlich, dass du deine arbeitsvertragliche Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben kannst. Wenn die Erkrankung auch die Teilnahme am Seminar, Kurs oder Lehrgang verhindert, ist Bildungsurlaub in dieser Zeit praktisch ausgeschlossen. Dann musst du die Erkrankung nachweisen; die ausgefallenen Tage werden nach den Landesregeln zum Bildungsurlaub regelmäßig nicht angerechnet. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) ## Was trotzdem oft missverstanden wird Krankschreibung heißt nicht automatisch, dass du gar nichts tun darfst. Erlaubt ist, was die Genesung nicht gefährdet. Genau deshalb ist ein Bildungsurlaub nicht pauschal verboten – aber nur dann unproblematisch, wenn die Teilnahme deiner Genesung nicht widerspricht und du tatsächlich wieder teilnehmen kannst. Arbeitsrechtlich ist das heikel, weil ein mehrtägiger Kurs schnell den Eindruck erzeugt, dass die AU nicht mehr besteht oder jedenfalls überprüft werden kann. ([haufe.de](https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_144_650462.html)) Ein wichtiger Unterschied: **Erholungsurlaub** und **Bildungsurlaub** sind nicht dasselbe. Für normalen Urlaub regelt § 9 BUrlG ausdrücklich, dass Krankheitstage bei Nachweis nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Beim Bildungsurlaub ergibt sich ein ähnlicher Effekt meist aus den Landesgesetzen bzw. deren Auslegung, nicht aus einer einheitlichen Bundesregel für alle Fälle. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html)) ## Praktische Konsequenz Wenn du bereits krankgeschrieben bist und der Bildungsurlaub bevorsteht, ist die sichere Linie: **nicht einfach teilnehmen**. Melde die Arbeitsunfähigkeit und kläre mit Arbeitgeber und Veranstalter die Verschiebung oder Nachholung. Das ist besonders wichtig, weil Bildungsurlaub Ländersache ist und Details je nach Bundesland abweichen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) Der praxisnahe Kern ist: **Ein Sprachkurs am Meer während AU wegen Burnout ist fast sicher problematisch; ein kurzer Online-Fachkurs trotz ausgeheilter Rückenbeschwerden kann dagegen unkritisch sein – aber nur, wenn die AU faktisch nicht mehr besteht oder die Teilnahme die Genesung nicht beeinträchtigt.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_144_650462.html))

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