Ab wann gilt die Krankschreibung ab dem ersten Tag?

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**Ein eigenes neues „Gesetz ab dem ersten Tag“ gibt es nicht: In Deutschland darf der Arbeitgeber die Krankschreibung schon lange ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Standardmäßig brauchst du sie erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)) Entscheidend ist § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Dort steht, dass die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden muss, **wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert**. Gleichzeitig darf der Arbeitgeber die Bescheinigung **früher verlangen**, also auch **ab Tag 1**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)) ## Was das praktisch bedeutet Bist du zum Beispiel **am Montag** krank, brauchst du ohne Sonderregel normalerweise erst dann eine AU, wenn die Arbeitsunfähigkeit **über Donnerstag hinaus** andauert. Verlangt dein Arbeitgeber aber eine AU **ab dem ersten Tag**, musst du sie schon für den Montag besorgen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html)) ## Wichtiger Unterschied Seit **1. Januar 2023** läuft für gesetzlich Versicherte die **eAU** elektronisch: Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten bei der Krankenkasse ab. **Das hat aber nicht die Frist geändert**, ab wann ein Nachweis verlangt werden darf. Geändert hat sich vor allem der Übermittlungsweg, nicht das Grundprinzip. ([tk.de](https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/alles-wichtige-zur-eau/seit-2023-eau-fuer-arbeitgeber-verpflichtend-2102198)) Wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine klare Anweisung im Betrieb etwas Strengeres vorsehen, gilt oft genau diese Regelung – solange sie rechtlich zulässig ist. ([tk.de](https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/zweifel-an-au-was-koennen-arbeitgeber-tun-2156674))

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