Darf ich mit psychischer Erkrankung für eine Gesundheitsschulung Bildungsurlaub nehmen?

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**Ja – grundsätzlich darfst du trotz psychischer Erkrankung Bildungsurlaub für eine Gesundheitsschulung nutzen, aber nur wenn du arbeitsfähig bist und der Kurs als Bildungsurlaub in deinem Bundesland anerkannt ist.** Bildungsurlaub ist keine Krankschreibung und kein Ersatz für Therapie oder Reha. ([bildungsurlaub.de](https://www.bildungsurlaub.de/infos/fuer-anbieter/anerkennung-von-bildungsurlaub)) ## Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern deine Arbeitsfähigkeit Eine psychische Erkrankung schließt Bildungsurlaub nicht automatisch aus. Rechtlich entscheidend ist, ob du in der Zeit **arbeitsfähig** bist und tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen kannst. Wenn du krankgeschrieben bist und wegen der Erkrankung nicht teilnehmen kannst, zählt diese Zeit grundsätzlich nicht als verbrauchter Bildungsurlaub. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) Der wichtige Unterschied ist: **Bildungsurlaub = anerkannte Weiterbildung**, **Krankschreibung = Arbeitsunfähigkeit**, **Reha/Therapie = medizinische Maßnahme**. Diese Dinge darf man nicht vermischen. Eine Gesundheitsschulung kann Bildungsurlaub sein, eine medizinische Behandlung eher nicht. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) ## Wann eine Gesundheitsschulung typischerweise möglich ist Gesundheitsbezogene Kurse kommen oft in Betracht, wenn sie als anerkannte Bildungsmaßnahme laufen, etwa zu Stressbewältigung, Resilienz, Entspannung oder Prävention. Ob dein konkreter Kurs zulässig ist, hängt aber vom **Landesrecht** ab, weil Bildungsurlaub in Deutschland von den Bundesländern geregelt wird. In mehreren Ländern wird die Anerkennung kurs- oder trägerbezogen erteilt. ([bildungsurlaub.de](https://www.bildungsurlaub.de/infos/fuer-anbieter/anerkennung-von-bildungsurlaub)) Das ist der Punkt, an dem viele Standardantworten zu ungenau sind: Nicht jede „Gesundheitsschulung“ reicht aus. Entscheidend ist meist **die offizielle Anerkennung**, nicht die Werbebeschreibung des Anbieters. Ein Kurs mit schönem Titel kann abgelehnt werden, wenn die Anerkennung fehlt. ([bildungsurlaub.de](https://www.bildungsurlaub.de/infos/fuer-anbieter/anerkennung-von-bildungsurlaub)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn du **nicht krankgeschrieben** bist, darfst du so einen Kurs in der Regel beantragen. Wenn du **krankgeschrieben** bist, ist Bildungsurlaub für denselben Zeitraum rechtlich heikel bis unzulässig, weil du dann gerade nicht zur Teilnahme verpflichtet oder regelmäßig auch nicht fähig bist. Wird man während des Bildungsurlaubs krank und kann nicht teilnehmen, wird die Ausfallzeit nach den Länderregelungen regelmäßig nicht angerechnet, wenn die Erkrankung und die Teilnahmeunfähigkeit nachgewiesen werden. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) ## Klare Einschätzung Der häufigste Irrtum ist: „Ich habe eine psychische Erkrankung, also darf ich keinen Bildungsurlaub machen.“ Das stimmt so nicht. **Verboten ist nicht die psychische Erkrankung, sondern problematisch ist nur eine gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit oder ein Kurs, der rechtlich eher Therapie als Weiterbildung ist.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/laendergesetze-zum-bildungsurlaub-allgemeiner-teil-53-bildungsurlaub-und-arbeitsunfaehigkeit-HI13052332.html)) Wenn dein Kurs offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist und du arbeitsfähig bist, spricht rechtlich meist deutlich mehr **dafür** als dagegen. ([bildungsurlaub.de](https://www.bildungsurlaub.de/infos/fuer-anbieter/anerkennung-von-bildungsurlaub))

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