Die Frist zur Anzeige eines Hundebisses bei der Gemeinde ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Landesrecht bzw. von den kommunalen Vorschriften ab. In... [mehr]
Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht, der es einer Partei ermöglicht, die nachweislich unverschuldet eine gesetzliche Frist versäumt hat, so gestellt zu werden, als hätte sie die Frist eingehalten. Dies kann beispielsweise bei Fristen für Rechtsmittel oder andere prozessuale Handlungen relevant sein. Um die Wiedereinsetzung zu erlangen, muss die betroffene Partei einen Antrag stellen und glaubhaft machen, dass sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Zudem muss die versäumte Handlung innerhalb dieser Frist nachgeholt werden. Die Wiedereinsetzung ist in verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt, z.B. in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 233 ff. ZPO.
Die Frist zur Anzeige eines Hundebisses bei der Gemeinde ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Landesrecht bzw. von den kommunalen Vorschriften ab. In... [mehr]
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Das Widerrufsrecht für Privatpersonen (Verbraucher) beträgt in Deutschland in der Regel 14 Tage. Diese Frist gilt insbesondere bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen,... [mehr]
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt in Deutschland grundsätzlich nur für sogenannte Fernabsatzverträge, also z. B. Online-Käufe, Telefonbestellungen oder Haustürgeschäfte... [mehr]
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]