Was ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

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Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht, der es einer Partei ermöglicht, die nachweislich unverschuldet eine gesetzliche Frist versäumt hat, so gestellt zu werden, als hätte sie die Frist eingehalten. Dies kann beispielsweise bei Fristen für Rechtsmittel oder andere prozessuale Handlungen relevant sein. Um die Wiedereinsetzung zu erlangen, muss die betroffene Partei einen Antrag stellen und glaubhaft machen, dass sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Zudem muss die versäumte Handlung innerhalb dieser Frist nachgeholt werden. Die Wiedereinsetzung ist in verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt, z.B. in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 233 ff. ZPO.

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