Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassger... [mehr]
Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **Erbenstellung klären:** Es muss geklärt werden, ob du tatsächlich Erbe bist. Das ergibt sich entweder aus einem Testament, einem Erbvertrag oder – falls keines vorhanden ist – aus der gesetzlichen Erbfolge. 3. **Erbschein beantragen:** In vielen Fällen benötigst du einen Erbschein, um dich gegenüber Banken, Behörden oder anderen Institutionen als Erbe auszuweisen. Den Erbschein beantragst du beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dafür brauchst du in der Regel: - Personalausweis - Sterbeurkunde - Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Geburtsurkunde) - Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden) 4. **Annahme oder Ausschlagung des Erbes:** Du kannst das Erbe annehmen oder innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht ausschlagen, falls du z.B. Schulden fürchtest. 5. **Nachlassabwicklung:** Nach Annahme des Erbes kannst du über das Vermögen verfügen, Konten auflösen, Immobilien überschreiben lassen etc. Eventuell müssen auch Schulden des Verstorbenen beglichen werden. 6. **Erbschaftsteuer:** Je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad kann Erbschaftsteuer anfallen. Diese muss beim Finanzamt gemeldet werden. **Tipp:** Bei Unsicherheiten oder komplizierten Nachlässen empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassger... [mehr]
Um ein Erbe schnellstmöglich auszuschlagen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Frist beachten:** Die Ausschlagungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich 6 Wochen ab Kennt... [mehr]
Bei Erbschaften sind verschiedene Unterlagen wichtig, um den Nachlass korrekt abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen: 1. **Sterbeurkunde** –... [mehr]
Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]