Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsächlich als moralisch fragwürdig empfunden werden, besonders wenn dadurch andere Erben benachteiligt werden. Rechtlich betrachtet kommt es darauf an, wie das Geld übertragen wurde. Schenkungen zu Lebzeiten der Eltern können unter bestimmten Umständen im Erbfall als sogenannte „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ berücksichtigt werden (§ 2325 BGB). Das bedeutet, dass solche Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils mit einbezogen werden müssen. Es kann sinnvoll sein, das Gespräch mit den Eltern zu suchen oder sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigene Position zu klären. Ein Anwalt für Erbrecht kann helfen, die Situation zu bewerten und mögliche Ansprüche zu prüfen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf [anwalt.de – Pflichtteilsergänzungsanspruch](https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichtteilsergaenzungsanspruch-was-ist-das_120808.html).
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]