Kann ich mit einer vorläufigen Sterbeurkunde beim Nachlassgericht ein Testament ausschlagen?

Antwort

Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an keine bestimmte Form der Sterbeurkunde gebunden, sondern erfordert lediglich einen Nachweis über den Todesfall. Viele Nachlassgerichte akzeptieren zunächst auch eine vorläufige Sterbeurkunde, insbesondere wenn die endgültige Urkunde noch nicht ausgestellt wurde. Wichtig ist, dass die Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe) erfolgt. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden, falls das Gericht sie später verlangt. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Nachlassgericht nachzufragen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung/_node.html). **Fazit:** Mit einer vorläufigen Sterbeurkunde kannst du in der Regel die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden.

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