Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an keine bestimmte Form der Sterbeurkunde gebunden, sondern erfordert lediglich einen Nachweis über den Todesfall. Viele Nachlassgerichte akzeptieren zunächst auch eine vorläufige Sterbeurkunde, insbesondere wenn die endgültige Urkunde noch nicht ausgestellt wurde. Wichtig ist, dass die Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe) erfolgt. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden, falls das Gericht sie später verlangt. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Nachlassgericht nachzufragen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung/_node.html). **Fazit:** Mit einer vorläufigen Sterbeurkunde kannst du in der Regel die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]