Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers stehen nicht frei zur Wahl, sondern ergeben sich vor allem aus dem Testament selbst und ergänzend aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere aus...
Kann ich mit einer vorläufigen Sterbeurkunde beim Nachlassgericht ein Testament ausschlagen?
Antwort vomJa, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an keine bestimmte Form der Sterbeurkunde gebunden, sondern erfordert lediglich einen Nachweis über den Todesfall. Viele Nachlassgerichte akzeptieren zunächst auch eine vorläufige Sterbeurkunde, insbesondere wenn die endgültige Urkunde noch nicht ausgestellt wurde. Wichtig ist, dass die Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe) erfolgt. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden, falls das Gericht sie später verlangt. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Nachlassgericht nachzufragen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung/_node.html). **Fazit:** Mit einer vorläufigen Sterbeurkunde kannst du in der Regel die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden.
Verwandte Fragen
Gehört die Testamentsvollstreckung zum Nachlassverfahren?
Nein. Die Testamentsvollstreckung gehört nicht zum gerichtlichen Nachlassverfahren, sondern ist die spätere Umsetzung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker. Der entscheidende Unter...