Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **E... [mehr]
Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an keine bestimmte Form der Sterbeurkunde gebunden, sondern erfordert lediglich einen Nachweis über den Todesfall. Viele Nachlassgerichte akzeptieren zunächst auch eine vorläufige Sterbeurkunde, insbesondere wenn die endgültige Urkunde noch nicht ausgestellt wurde. Wichtig ist, dass die Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe) erfolgt. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden, falls das Gericht sie später verlangt. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Nachlassgericht nachzufragen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung/_node.html). **Fazit:** Mit einer vorläufigen Sterbeurkunde kannst du in der Regel die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die endgültige Sterbeurkunde kann ggf. nachgereicht werden.
Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **E... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]