Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um ein Erbe schnellstmöglich auszuschlagen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Frist beachten:** Die Ausschlagungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und deiner Erbenstellung (§ 1944 BGB). Lebst du im Ausland oder war der Erblasser im Ausland wohnhaft, beträgt die Frist 6 Monate. 2. **Form der Ausschlagung:** Die Ausschlagung muss entweder - persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) erklärt werden oder - in öffentlich beglaubigter Form (z. B. durch einen Notar) schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht werden. 3. **Schnellster Weg:** - Vereinbare sofort einen Termin beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar. - Nimm deinen Personalausweis und ggf. das Schreiben über die Erbenstellung mit. - Beim Notar: Die Erklärung wird dort beglaubigt und an das Nachlassgericht weitergeleitet. - Beim Nachlassgericht: Die Erklärung wird direkt aufgenommen. 4. **Kosten:** Es fallen Gebühren beim Notar oder Nachlassgericht an (meist zwischen 20 und 30 Euro). **Tipp:** Je nach Verfügbarkeit ist der Gang zum Notar oft schneller, da du dort meist kurzfristiger einen Termin bekommst. Die Erklärung muss aber immer beim Nachlassgericht eingehen, daher sollte der Notar die Unterlagen direkt dorthin senden. **Weitere Infos:** - [Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Erbausschlagung](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung-node.html) - [Justizportal des Bundes und der Länder – Erbausschlagung](https://www.justiz.de/themen/erbrecht/erbausschlagung/index.php) Wichtig: Die Ausschlagung ist unwiderruflich. Lass dich im Zweifel rechtlich beraten.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]