Wie kann ich ein Erbe am schnellsten ausschlagen?

Antwort

Um ein Erbe schnellstmöglich auszuschlagen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Frist beachten:** Die Ausschlagungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und deiner Erbenstellung (§ 1944 BGB). Lebst du im Ausland oder war der Erblasser im Ausland wohnhaft, beträgt die Frist 6 Monate. 2. **Form der Ausschlagung:** Die Ausschlagung muss entweder - persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) erklärt werden oder - in öffentlich beglaubigter Form (z. B. durch einen Notar) schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht werden. 3. **Schnellster Weg:** - Vereinbare sofort einen Termin beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar. - Nimm deinen Personalausweis und ggf. das Schreiben über die Erbenstellung mit. - Beim Notar: Die Erklärung wird dort beglaubigt und an das Nachlassgericht weitergeleitet. - Beim Nachlassgericht: Die Erklärung wird direkt aufgenommen. 4. **Kosten:** Es fallen Gebühren beim Notar oder Nachlassgericht an (meist zwischen 20 und 30 Euro). **Tipp:** Je nach Verfügbarkeit ist der Gang zum Notar oft schneller, da du dort meist kurzfristiger einen Termin bekommst. Die Erklärung muss aber immer beim Nachlassgericht eingehen, daher sollte der Notar die Unterlagen direkt dorthin senden. **Weitere Infos:** - [Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Erbausschlagung](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbausschlagung-node.html) - [Justizportal des Bundes und der Länder – Erbausschlagung](https://www.justiz.de/themen/erbrecht/erbausschlagung/index.php) Wichtig: Die Ausschlagung ist unwiderruflich. Lass dich im Zweifel rechtlich beraten.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Ausschlagung Schnell
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie kann ich mein Erbe erhalten?

Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **E... [mehr]

Ist es moralisch verwerflich, wenn ein Bruder sich vor dem Erbfall das Geld der Eltern einverleibt?

Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]