In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzt oder von der Erbfolge ausschließt. Das bedeutet, du kannst grundsätzli... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfolge“ vorsieht: Stirbt ein Erbe, bevor der Erbfall eintritt, so treten dessen eigene Erben an seine Stelle (sog. Anwachsung oder Eintrittsrecht, § 1923 Abs. 2 BGB). Eine „Durchbrechung“ dieser gleitenden Nachfolge liegt vor, wenn durch letztwillige Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag) ausdrücklich oder konkludent bestimmt wird, dass die Erben eines vorverstorbenen Erben **nicht** an dessen Stelle treten sollen. Das bedeutet, dass der Anteil des vorverstorbenen Erben nicht auf dessen eigene Erben übergeht, sondern z.B. anderen Miterben zufällt oder anderweitig geregelt wird. Typische Fälle der Durchbrechung sind: - **Einsetzung von Ersatzerben**: Der Erblasser bestimmt, wer Erbe werden soll, falls der ursprünglich eingesetzte Erbe vorverstorben ist (§ 2096 BGB). - **Bedingte Erbeinsetzung**: Der Erblasser knüpft die Erbenstellung an bestimmte Bedingungen, die ggf. nicht eintreten. - **Ausschluss der Anwachsung**: Der Erblasser schließt ausdrücklich aus, dass die Erben eines vorverstorbenen Erben nachrücken. **Beispiel:** Ein Erblasser setzt in seinem Testament „meine Tochter Anna zur Alleinerbin, ersatzweise meinen Sohn Bernd“ ein. Stirbt Anna vor dem Erblasser, wird nicht Annas Kind (also Annas Erbe) Erbe, sondern Bernd. Das ist eine Durchbrechung der gleitenden Nachfolge. **Fazit:** Die Durchbrechung der gleitenden Nachfolge bedeutet, dass die gesetzliche Regel, wonach die Erben eines vorverstorbenen Erben nachrücken, durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen wird.
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzt oder von der Erbfolge ausschließt. Das bedeutet, du kannst grundsätzli... [mehr]
Wenn ein deutscher Staatsbürger in Kanada verstirbt, sind verschiedene rechtliche, organisatorische und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Benachrichtigung der Behörden** Der Tod mus... [mehr]
Das absichtliche „Verschwindenlassen“ von Erbmasse, um andere Erben zu benachteiligen, ist rechtlich problematisch und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. In Deutschland regelt das Erb... [mehr]
Der Begriff „Erbschleicher“ bezeichnet Personen, die sich durch Manipulation, Täuschung oder Ausnutzung einer Vertrauensstellung gezielt in das Testament oder die Erbfolge einer ander... [mehr]
Ein durch Heiratheiratetes erwachsenes Kind – also das Stiefkind – erhält in Deutschland grundsätzlich **keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch** gegenüber dem Stiefeltern... [mehr]
Die „gleitende Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem Erbrecht, der insbesondere im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Immo... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]
Um 1790 war in den meisten deutschsprachigen Gebieten die Erbeinsetzung grundsätzlich Privatsache und wurde durch den Erblasser selbst vorgenommen, meist in Form eines Testaments oder Erbvertrags... [mehr]