Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfolge“ vorsieht: Stirbt ein Erbe, bevor der Erbfall eintritt, so treten dessen eigene Erben an seine Stelle (sog. Anwachsung oder Eintrittsrecht, § 1923 Abs. 2 BGB). Eine „Durchbrechung“ dieser gleitenden Nachfolge liegt vor, wenn durch letztwillige Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag) ausdrücklich oder konkludent bestimmt wird, dass die Erben eines vorverstorbenen Erben **nicht** an dessen Stelle treten sollen. Das bedeutet, dass der Anteil des vorverstorbenen Erben nicht auf dessen eigene Erben übergeht, sondern z.B. anderen Miterben zufällt oder anderweitig geregelt wird. Typische Fälle der Durchbrechung sind: - **Einsetzung von Ersatzerben**: Der Erblasser bestimmt, wer Erbe werden soll, falls der ursprünglich eingesetzte Erbe vorverstorben ist (§ 2096 BGB). - **Bedingte Erbeinsetzung**: Der Erblasser knüpft die Erbenstellung an bestimmte Bedingungen, die ggf. nicht eintreten. - **Ausschluss der Anwachsung**: Der Erblasser schließt ausdrücklich aus, dass die Erben eines vorverstorbenen Erben nachrücken. **Beispiel:** Ein Erblasser setzt in seinem Testament „meine Tochter Anna zur Alleinerbin, ersatzweise meinen Sohn Bernd“ ein. Stirbt Anna vor dem Erblasser, wird nicht Annas Kind (also Annas Erbe) Erbe, sondern Bernd. Das ist eine Durchbrechung der gleitenden Nachfolge. **Fazit:** Die Durchbrechung der gleitenden Nachfolge bedeutet, dass die gesetzliche Regel, wonach die Erben eines vorverstorbenen Erben nachrücken, durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen wird.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]