Kann ein Kaufvertrag mit einem bereits verstorbenen Verkäufer beurkundet werden?

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Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kann keine Verträge mehr abschließen oder beurkunden lassen. Nach dem Tod gehen die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person auf deren Erben über (§ 1922 BGB). Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, der notariell beurkundet werden muss, kann daher nur mit den Erben als Verkäufer abgeschlossen und beurkundet werden. Sollte im Beurkundungstermin auffallen, dass der im Vertrag genannte Verkäufer bereits verstorben ist, muss der Vertrag angepasst werden und die Erben müssen als Vertragspartner auftreten. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [dejure.org](https://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html) oder auf den Seiten der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/).

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