Wann wird ein gemeinschaftliches Testament bindend?

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Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten leben, können sie das Testament gemeinsam jederzeit widerrufen oder ändern. Stirbt jedoch einer der Ehegatten, ist der überlebende Ehegatte an die sogenannten wechselbezüglichen Verfügungen gebunden und kann diese in der Regel nicht mehr einseitig ändern oder widerrufen (§ 2271 BGB). Zusammengefasst: **Bindend wird ein gemeinschaftliches Testament mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten, soweit wechselbezügliche Verfügungen betroffen sind.**

Kategorie: Recht Tags: Testament Bindung Erbrecht

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