Kann ein selbst am PC geschriebenes Testament vom Notar auf Fehler geprüft, beglaubigt und beim Amtsgericht hinterlegt werden – und welche Kosten fallen an?

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**Ja – aber nicht so, wie viele denken: Ein am PC geschriebenes Testament ist als privates Testament grundsätzlich unwirksam. Wirksam ist ein privates Testament nur, wenn du es komplett handschriftlich schreibst und unterschreibst; ein Computerausdruck kann dagegen nur Grundlage für ein notarielles Testament sein.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html)) ## Was beim Notar möglich ist Ein Notar kann ein von dir am PC formuliertes Testament **nicht einfach „gültig stempeln“**. Er kann aber daraus ein **öffentliches/notarielles Testament** machen, indem du ihm die Schrift übergibst und erklärst, dass sie deinen letzten Willen enthält. Dann entsteht ein wirksames notarielles Testament. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2232.html)) Eine bloße **Unterschriftsbeglaubigung** hilft hier nicht weiter. Sie bestätigt nur, dass die Unterschrift von dir stammt – sie macht ein maschinengeschriebenes Testament **nicht** zu einem wirksamen eigenhändigen Testament. Das ist der entscheidende Unterschied, den viele übersehen. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/rechtsanwaelte_notare/beurkundung/beurkundung.html)) ## Amtsgericht / sichere Verwahrung Beim Amtsgericht bzw. Nachlassgericht kannst du ein **eigenhändiges handschriftliches Testament** in besondere amtliche Verwahrung geben. Für ein wirksames eigenhändiges Testament verlangt das Gesetz ausdrücklich, dass es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2248.html)) Ein **notarielles Testament** kommt ebenfalls in besondere amtliche Verwahrung; der Notar veranlasst das in der Regel direkt. Notariell beurkundete Testamente werden außerdem im Zentralen Testamentsregister registriert, damit sie im Erbfall gefunden werden. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zentrales-testamentsregister/notare-und-notariatsverwalter/neuregistrierung/welche-urkunden-muessen-registriert-werden.html)) ## Welche Kosten typischerweise anfallen Wenn du nur ein **handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegst**, fällt für die besondere amtliche Verwahrung in der Praxis regelmäßig eine feste Gerichtsgebühr an; üblich sind **75 Euro**. Hinzu kommt regelmäßig die Registrierung im Zentralen Testamentsregister mit einer weiteren Gebühr. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2248.html)) Wenn du aus deinem PC-Text ein **notarielles Testament** machen lässt, richten sich die **Notarkosten nach dem Vermögen** zum Zeitpunkt der Beurkundung. Je höher dein Vermögen, desto höher die Gebühr. Zusätzlich kommen Verwahrung und Registereintrag hinzu. Die Kosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz; der Geschäftswert bei Testamenten ist grundsätzlich der Wert des Vermögens. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__102.html)) ## Praktisch sinnvoll Wenn dein Testament schon am PC geschrieben ist, gibt es nur zwei saubere Wege: 1. **Neu komplett handschriftlich schreiben und unterschreiben** – dann kannst du es beim Amtsgericht verwahren lassen. 2. **Mit dem Ausdruck zum Notar gehen** – dann macht der Notar daraus ein wirksames notarielles Testament. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html)) Der zweite Weg kostet mehr, ist aber oft rechtssicherer. Ein notarielles Testament erspart den Erben später häufig sogar den Erbschein. Das ist oft der eigentliche finanzielle Vorteil, nicht die Errichtung selbst. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/erbrecht/erbrecht_node.html))

Kategorie: Recht Tags: Testament Notar Amtsgericht

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