Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei der der Erblasser einer bestimmten Person (dem Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensvorteil (z. B. einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder ein Recht) zuwendet, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer wird also nicht Erbe, sondern erhält nur das, was ihm im Vermächtnis zugewendet wurde. Der Anspruch des Vermächtnisnehmers richtet sich gegen den oder die Erben, die verpflichtet sind, das Vermächtnis zu erfüllen (§ 2174 BGB). Zusammengefasst: Ein Vermächtnisanspruch ist der rechtliche Anspruch des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Erben auf Herausgabe oder Verschaffung des vermachten Gegenstands oder Rechts.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]