Kann mein Sohn mit einer Kontovollmacht auch nach meinem Tod auf mein Konto zugreifen?

Antwort

Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – vorausgesetzt, die Vollmacht wurde ausdrücklich „über den Tod hinaus“ erteilt. Viele Banken bieten entsprechende Formulare an. Wurde die Vollmacht nur „zu Lebzeiten“ erteilt, erlischt sie mit dem Tod des Kontoinhabers. Dann kann dein Sohn nicht mehr auf das Konto zugreifen, sondern nur die Erben (nach Vorlage eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses). Wichtig: Auch mit einer Vollmacht darf dein Sohn nach deinem Tod nur im Rahmen der Erbengemeinschaft handeln und muss die Interessen aller Erben wahren. Er darf also nicht einfach das Geld für sich selbst abheben, wenn es noch andere Erben gibt. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/banken-und-kredite/bankvollmacht-was-ist-zu-beachten-13213). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die individuelle Situation zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Vollmacht Konto Erbrecht
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