Was bedeutet: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BA WÜ AG BGB, eine Ersatzrente nach §§ 14,16 ist jedoch nicht zu zahlen?

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Die Aussage bedeutet, dass für den betreffenden Vertrag oder die Vereinbarung die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die spezifischen Regelungen des BA WÜ AG (Betriebsvereinbarung oder ähnliches) gelten. Allerdings wird klargestellt, dass in diesem speziellen Fall keine Ersatzrente gemäß den Paragraphen 14 und 16 gezahlt wird. Dies könnte darauf hinweisen, dass bestimmte Ansprüche oder Leistungen, die normalerweise in diesen Paragraphen geregelt sind, hier ausgeschlossen sind. Es wäre ratsam, die genauen Inhalte der genannten Paragraphen zu prüfen, um die Auswirkungen besser zu verstehen.

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