Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die Vorschrift des § 121 BGB regelt das Rücktrittsrecht bei einer nicht rechtzeitigen Leistung. Ein schuldhaftes Zögern kann angenommen werden, wenn der Gläub nach Ablauf einer ihm gesetzten Frist nichtiert. Es gibt jedoch keine feste zeitliche, die allgemein für alle Fälle gilt. Angemessenheit der Wartezeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa der Art des Vertrages, der Bedeutung der Leistung und den Interessen der Parteien In der Regel wird Reaktionszeit von Tagen bis zu einigen Wochen als angemessen angesehen, wobei auch die Kommunikationswege und die Dringlichkeit der Angelegenheit berücksichtigt werden müssen. Im Zweifelsfall sollte man sich an den konkreten Umständen des jeweiligen Falls orientieren oder rechtlichen Rat einholen.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]