Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Beschäftigtendatenschutz gelten für alle Beschäftigten in Deutschland. Dazu zählen: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. Auszubildende, 3. Bewerberinnen und Bewerber, 4. Ehemalige Beschäftigte, 5. Praktikantinnen und Praktikanten, 6. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags tätig sind, 7. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, soweit sie im Betrieb des Entleihers tätig sind. Diese Regelungen sollen den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten sicherstellen und deren Privatsphäre wahren. Weitere Informationen findest du im BDSG selbst: [BDSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/).
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
In einem solchen Fall, in dem persönliche Bilder von Instagram ohne deine Zustimmung von einer fremden Person auf Hinge hochgeladen wurden, sind folgende Fragen wichtig: 1. **Hast du Beweise f&u... [mehr]
Ob bei einem Unternehmensaudit die Notebooks (NotePCs) von Mitarbeitenden gescreent werden dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zweck des Audits, den geltenden Datenschut... [mehr]