Für wen gelten die Vorschriften des BDSG zum Beschäftigtendatenschutz?

Antwort vom

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Beschäftigtendatenschutz gelten für alle Beschäftigten in Deutschland. Dazu zählen: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. Auszubildende, 3. Bewerberinnen und Bewerber, 4. Ehemalige Beschäftigte, 5. Praktikantinnen und Praktikanten, 6. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags tätig sind, 7. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, soweit sie im Betrieb des Entleihers tätig sind. Diese Regelungen sollen den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten sicherstellen und deren Privatsphäre wahren. Weitere Informationen findest du im BDSG selbst: [BDSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/).

Verwandte Fragen

Darf ein Arbeitgeber beim früheren Arbeitgeber über einen Bewerber Informationen einholen?

Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...

Wie ist der Datenschutz in Thailand bei deutschen Festnetznummern, und welche Daten sind abgreifbar?

Kurzfassung: Aus einer deutschen Festnetznummer allein ist in Thailand normalerweise nur sehr wenig sicher „abgreifbar“. Typisch sichtbar oder ableitbar sind Ländervorwahl (+49), Orts...