Für wen gelten die Vorschriften des BDSG zum Beschäftigtendatenschutz?

Antwort

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Beschäftigtendatenschutz gelten für alle Beschäftigten in Deutschland. Dazu zählen: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. Auszubildende, 3. Bewerberinnen und Bewerber, 4. Ehemalige Beschäftigte, 5. Praktikantinnen und Praktikanten, 6. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags tätig sind, 7. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, soweit sie im Betrieb des Entleihers tätig sind. Diese Regelungen sollen den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten sicherstellen und deren Privatsphäre wahren. Weitere Informationen findest du im BDSG selbst: [BDSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/).

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