Ist die Verlobung eines noch Verheirateten nichtig?

Antwort

Im deutschen Recht ist die Verlobung ein gegenseitiges Eheversprechen, das rechtlich nicht bindend ist und rechtlichen Verpflichtungen zur Eheschließung begründet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verlobung in den §§ 1297 bis 1302. Eine Verlobung ist grundsätzlich nicht nichtig, auch wenn eine der Parteien noch verheiratet ist. Das BGB sieht keine speziellen Regelungen vor, die eine Verlobung in einem solchen Fall für nichtig erklären würden. Allerdings könnte die bestehende Ehe rechtliche und moralische Implikationen haben, die berücksichtigt werden sollten. Weitere Informationen zu den relevanten Paragraphen im BGB findest du hier: [BGB §§ 1297-1302](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001000377).

Kategorie: Recht Tags: Verlobung Verheiratet BGB
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