Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Im deutschen Recht ist die Verlobung ein gegenseitiges Eheversprechen, das rechtlich nicht bindend ist und rechtlichen Verpflichtungen zur Eheschließung begründet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verlobung in den §§ 1297 bis 1302. Eine Verlobung ist grundsätzlich nicht nichtig, auch wenn eine der Parteien noch verheiratet ist. Das BGB sieht keine speziellen Regelungen vor, die eine Verlobung in einem solchen Fall für nichtig erklären würden. Allerdings könnte die bestehende Ehe rechtliche und moralische Implikationen haben, die berücksichtigt werden sollten. Weitere Informationen zu den relevanten Paragraphen im BGB findest du hier: [BGB §§ 1297-1302](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001000377).
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]