Welche sind die beiden Verfügungen von Todeswegen in der Schweiz?

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In der Schweiz gibt es zwei Hauptarten von Verfügungen von Todes wegen: 1. **Testament (letztwillige Verfügung)**: Dies ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, in dem eine Person (der Erblasser) festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es kann handschriftlich oder öffentlich beurkundet sein. 2. **Erbvertrag**: Dies ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem der Erblasser und eine oder mehrere andere Personen Vereinbarungen über die Verteilung des Nachlasses treffen. Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Beide Verfügungen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um gültig zu sein.

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