Das wasserechtliche Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die Nutzung und den Schutz von Gewässern, einschließlich der Entnahme von Wasser, der Einleitung von Abwasser und der Nutzung von Wasserressourcen. Es stellt sicher, dass die Nutzung von Wasser im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Umweltschutz erfolgt. Das wasserbaurechtliche Genehmigungsverfahren hingegen betrifft den Bau und die Veränderung von wasserbaulichen Anlagen, wie Dämmen, Deichen oder anderen Bauwerken, die das Gewässer oder dessen Ufer betreffen. Hierbei wird geprüft, ob die baulichen Maßnahmen die Gewässerökologie und den Hochwasserschutz nicht negativ beeinflussen. Zusammengefasst: Die wasserechtliche Genehmigung fokussiert sich auf die Nutzung und den Schutz von Wasser, während die wasserbaurechtliche Genehmigung sich auf den Bau und die Veränderung von wasserbaulichen Anlagen konzentriert.