Unterschied zwischen § 574 BGB Absatz 1 und 2?

Antwort

Der § 574 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung des Vermieters. Hier sind die Unterschiede zwischen Absatz 1 und Absatz 2: - **Absatz 1**: Dieser Absatz besagt, dass der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen kann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine solche Härte kann beispielsweise vorliegen, wenn der Mieter keine andere angemessene Wohnung zu zumutbaren Bedingungen finden kann. - **Absatz 2**: Dieser Absatz konkretisiert, was als Härte im Sinne des Absatzes 1 gelten kann. Er nennt Beispiele wie hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Kinder oder die Verwurzelung des Mieters in der Umgebung der Wohnung. Diese Beispiele sind nicht abschließend, sondern sollen verdeutlichen, welche Umstände als Härte anerkannt werden können. Zusammengefasst: Absatz 1 gibt dem Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Absatz 2 liefert Beispiele und nähere Erläuterungen dazu, was als Härte gelten kann.

Kategorie: Recht Tags: BGB Absatz Unterschied
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