Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Der § 574 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung des Vermieters. Hier sind die Unterschiede zwischen Absatz 1 und Absatz 2: - **Absatz 1**: Dieser Absatz besagt, dass der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen kann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine solche Härte kann beispielsweise vorliegen, wenn der Mieter keine andere angemessene Wohnung zu zumutbaren Bedingungen finden kann. - **Absatz 2**: Dieser Absatz konkretisiert, was als Härte im Sinne des Absatzes 1 gelten kann. Er nennt Beispiele wie hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Kinder oder die Verwurzelung des Mieters in der Umgebung der Wohnung. Diese Beispiele sind nicht abschließend, sondern sollen verdeutlichen, welche Umstände als Härte anerkannt werden können. Zusammengefasst: Absatz 1 gibt dem Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Absatz 2 liefert Beispiele und nähere Erläuterungen dazu, was als Härte gelten kann.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsrecht: - **Miete**: Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Auto) zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf die... [mehr]