Ein Ehepaar kann die Unterhaltszahlungen individuell vereinbaren, ohne dass das Familiengericht eingreifen muss. Solche Vereinbarungen sollten jedoch schriftlich festgehalten und idealerweise notariell beglaubigt werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein. Wenn keine Einigung erzielt wird oder eine Partei die Vereinbarung nicht einhält, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um die Unterhaltszahlungen festzulegen.