§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 110 BGB, auch bekannt als der "Taschengeldparagraph", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die ein minderjähriger Käufer mit eigenen Mitteln abschließt. Die teleologische Auslegung zielt darauf ab, den Sinn und Zweck einer Norm zu erfassen. Der Zweck des § 110 BGB ist es, minderjährigen Personen eine gewisse Handlungsfreiheit zu gewähren, ohne sie übermäßig zu belasten. Die Vorschrift erlaubt es Minderjährigen, Verträge abzuschließen, wenn sie die Mittel dafür haben, was in der Regel durch eigene Ersparnisse oder durch Geld, das ihnen zur freien Verfügung steht, gegeben ist. Bei der Frage, ob § 110 BGB auch Ratenzahlungen zulässt, ist zu beachten, dass Ratenzahlungen eine Verpflichtung zur Zahlung über einen längeren Zeitraum darstellen. Dies könnte die finanzielle Belastung des Minderjährigen erhöhen und somit dem Schutzgedanken des Gesetzes widersprechen. Allerdings könnte man argumentieren, dass Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen zulässig sind, wenn der Minderjährige die Mittel hat, um die Raten zu zahlen, und die Gesamtsumme der Raten nicht über das hinausgeht, was er mit eigenen Mitteln aufbringen kann. In diesem Sinne könnte eine Ratenzahlung als eine Form der Finanzierung betrachtet werden, die dem Minderjährigen dennoch die Möglichkeit gibt, einen Kauf zu tätigen, ohne seine finanziellen Mittel zu überstrapazieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 110 BGB unter bestimmten Voraussetzungen auch Ratenzahlungen zulassen könnte, solange die finanziellen Mittel des Minderjährigen dies rechtfertigen und die Regelung im Einklang mit dem Schutzgedanken des Gesetzes steht.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]