Teleologische Auslegung von § 110 BGB und Ratenzahlung

Antwort

§ 110 BGB, auch bekannt als der "Taschengeldparagraph", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die ein minderjähriger Käufer mit eigenen Mitteln abschließt. Die teleologische Auslegung zielt darauf ab, den Sinn und Zweck einer Norm zu erfassen. Der Zweck des § 110 BGB ist es, minderjährigen Personen eine gewisse Handlungsfreiheit zu gewähren, ohne sie übermäßig zu belasten. Die Vorschrift erlaubt es Minderjährigen, Verträge abzuschließen, wenn sie die Mittel dafür haben, was in der Regel durch eigene Ersparnisse oder durch Geld, das ihnen zur freien Verfügung steht, gegeben ist. Bei der Frage, ob § 110 BGB auch Ratenzahlungen zulässt, ist zu beachten, dass Ratenzahlungen eine Verpflichtung zur Zahlung über einen längeren Zeitraum darstellen. Dies könnte die finanzielle Belastung des Minderjährigen erhöhen und somit dem Schutzgedanken des Gesetzes widersprechen. Allerdings könnte man argumentieren, dass Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen zulässig sind, wenn der Minderjährige die Mittel hat, um die Raten zu zahlen, und die Gesamtsumme der Raten nicht über das hinausgeht, was er mit eigenen Mitteln aufbringen kann. In diesem Sinne könnte eine Ratenzahlung als eine Form der Finanzierung betrachtet werden, die dem Minderjährigen dennoch die Möglichkeit gibt, einen Kauf zu tätigen, ohne seine finanziellen Mittel zu überstrapazieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 110 BGB unter bestimmten Voraussetzungen auch Ratenzahlungen zulassen könnte, solange die finanziellen Mittel des Minderjährigen dies rechtfertigen und die Regelung im Einklang mit dem Schutzgedanken des Gesetzes steht.

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