**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Pflegefachkräfte, die Gewalt gegen Patienten ausüben, können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Mögliche strafrechtliche Folgen umfassen: 1. **Körperverletzung (§ 223 StGB)**: Jede vorsätzliche oder fahrlässige körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung kann als Körperverletzung geahndet werden. 2. **Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)**: Wenn die Gewalt zu schweren gesundheitlichen Schäden führt, kann dies als schwere Körperverletzung eingestuft werden. 3. **Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)**: Da Patienten in Pflegeeinrichtungen als Schutzbefohlene gelten, kann die Misshandlung dieser Personen zu einer höheren Strafe führen. 4. **Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)**: Wenn die Pflegekraft den Patienten gegen seinen Willen festhält oder einsperrt, kann dies als Freiheitsberaubung gewertet werden. 5. **Nötigung (§ 240 StGB)**: Gewaltanwendung, um den Patienten zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann als Nötigung bestraft werden. Zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen können auch berufsrechtliche Maßnahmen wie der Entzug der Berufserlaubnis und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen folgen.
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Vier typische **Rechtsgüter in der Pflege** sind: 1. **Leben** (z. B. Schutz vor lebensgefährdenden Fehlern) 2. **Körperliche Unversehrtheit / Gesundheit** (z. B. Vermeidung von Verlet...
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...