Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Ja, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Standesbeamter bei der Eheschließung anwesend sein. Gemäß § 1310 BGB wird die Ehe nur wirksam, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Der Standesbeamte nimmt die Erklärungen der Eheschließenden entgegen und beurkundet die Eheschließung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]