Muss ein Standesbeamter bei der Hochzeit anwesend sein?
Antwort vomJa, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Standesbeamter bei der Eheschließung anwesend sein. Gemäß § 1310 BGB wird die Ehe nur wirksam, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Der Standesbeamte nimmt die Erklärungen der Eheschließenden entgegen und beurkundet die Eheschließung.