Muss ein Standesbeamter bei der Hochzeit anwesend sein?

Antwort

Ja, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Standesbeamter bei der Eheschließung anwesend sein. Gemäß § 1310 BGB wird die Ehe nur wirksam, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Der Standesbeamte nimmt die Erklärungen der Eheschließenden entgegen und beurkundet die Eheschließung.

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